Aktuelles
- - - - -
Fahrräder fahren in Freistadt bevorzugt auf Gehwegen.
Von der ÖAMTC Webseite:
Das Befahren von Gehsteigen und Gehwegen mit dem Fahrrad in Längsrichtung ist verboten und auch strafbar. Von diesem Verbot sind nur Kinderfahrräder ausgenommen, da diese, wenn sie einen äußeren Felgendurchmesser von höchstens 300 mm und eine erreichbare Fahrgeschwindigkeit von höchstens 5 km/h aufweisen, als Spielzeug gelten.
Angesprochen auf Fehlverhalten fangen viele an blöd zu lachen, ein typisches Beispiel für asoziales Benehmen.
Die Fähigkeit zu lesen ist offensichtlich nicht jeden gegeben
- - - - -
Zu denken dass bestimmtes Benehmen in Bezug auf Freistadt sich ändert mit Kritik und Argumenten war wohl eine Illusion. Deswegen ziehe ich mich in diesem Sinne zurück.
Etwas soll man aber versuchen zu verstehen, Freistadt ist keine Touristen-Attraktion und wird es niemals sein dazu fehlt zu viel.